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   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00   

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https://dejure.org/2002,10827
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00 (https://dejure.org/2002,10827)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.02.2002 - C-187/00 (https://dejure.org/2002,10827)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - C-187/00 (https://dejure.org/2002,10827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kutz-Bauer

  • EU-Kommission PDF

    Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg.

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung

  • EU-Kommission

    Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
    11: - Siehe Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723).

    38: - Urteil Marshall, Randnr. 46 mit weiteren Nachweisen.

    39: - Urteil Marshall, Randnr. 47.40: - Urteil Balestra (Randnr. 32 mit weiteren Nachweisen); siehe auch Urteile Ruzius Wilbrink (Randnr. 19 mit weiteren Nachweisen); Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92 (van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 17 mit weiteren Nachweisen) und 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-337/91 (van Gemert-Derks, Slg. 1993, I-5435, Randnrn.

    In demselben Sinne zu Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 siehe für alle Urteil Marshall (Randnr. 52) und Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster/British Gas, Slg. 1990, I-3313, Randnr. 21).

    41: - Urteil Marshall, Randnr. 48, und Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnrn.

    42: - Urteil Marshall, Randnr. 49 (Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
    Sie hat konkret zur Frage der mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Tarifverträge auf das Urteil Nimz(32) verwiesen, wo der Gerichtshof die Simmenthal-Rechtsprechung(33), wonach das nationale Gericht bei der Anwendung von Bestimmungen des Gemeinschaftrechts gehalten ist, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt, auf den zu entscheidenden Fall erstreckt hat.

    32: - Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297).

    34: - Urteil Nimz, Randnr. 19, wo, wie ich ausgeführt habe, auf das Urteil Simmenthal verwiesen wird.

    35: - Urteil Nimz, Randnr. 20.36: - Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-187/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 44).

  • EuGH, 23.05.2000 - C-196/98

    Hepple u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
    Wenn dies zutrifft, können diese Diskriminierungen nicht als willkürlich angesehen werden, sondern vielmehr, unter Berücksichtigung dessen, was ich oben ausgeführt habe und im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil Hepple, nur als "objektiv erforderlich ..., um zu verhindern, dass das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet wird, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Altersrenten und dem der anderen Leistungen zu gewährleisten".

    15: - Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91 (Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247); in demselben Sinn Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-196/97 (Hepple, Slg. 2000, I-3701).

    26: - Hepple, Randnr. 20.27: - Hepple, Randnr. 24.28: - Hepple, Randnr. 25 mit weiteren Nachweisen.

    29: - Hepple, Randnr. 26 mit weiteren Nachweisen, u. a. auf das bereits mehrfach zitierte Urteil Thomas.

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